Urteil zur Pendlerpauschale bestätigt verfassungsrechtliche Bedenken Nordrhein-Westfalens
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PKWs auf der Autobahn

09.12.08

Urteil zur Pendlerpauschale bestätigt verfassungsrechtliche Bedenken Nordrhein-Westfalens.

„Wir hatten von Anfang an erhebliche Zweifel, dass die Kappung der Entfernungspauschale verfassungskonform war. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir das Urteil“, sagte Finanzminister Dr. Helmut Linssen am Dienstag in Düsseldorf.


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Finanzministerium NRW

Urteil bestätigt verfassungsrechtliche Bedenken Nordrhein-Westfalens

Düsseldorf, den 09.12.08

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat die verfassungsrechtlichen Bedenken Nordrhein-Westfalens voll bestätigt: „Wir hatten von Anfang an erhebliche Zweifel, dass die Kappung der Entfernungspauschale verfassungskonform war. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir das Urteil“, sagte Finanzminister Dr. Helmut Linssen am Dienstag in Düsseldorf.

Das Urteil sei „eine gute Entscheidung für die Bürger, aber eine Schmerzliche für den Finanzminister“ erklärte Linssen weiter. Die Erstattung der Entfernungspauschale ab dem ersten Kilometer mit einer Vergütung von 30 Cent koste das Land jährlich rund 250 Millionen Euro.