Ich habe angesichts des Arbeitnehmer-Pauschbetrags in Höhe von 920 Euro bislang neben den Fahrtkosten auch meine übrigen Werbungskosten nicht erklärt. Kann ich dies jetzt nachholen?
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Ausdruck aus dem Internetangebot Finanzamt Düsseldorf Altstadt

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Ich habe angesichts des Arbeitnehmer-Pauschbetrags in Höhe von 920 Euro bislang neben den Fahrtkosten auch meine übrigen Werbungskosten nicht erklärt. Kann ich dies jetzt nachholen?.


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Ja, das ist möglich. Bitte teilen Sie in diesem Fall auch Art und Höhe der übrigen Werbungskosten dem Finanzamt mit. Sie können hierfür im Anschreiben zur Entfernungspauschale den Abschnitt „Weitere Angaben“ verwenden.

Übrige Werbungskosten, die in der Steuererklärung nicht angegeben worden sind, obwohl sie sich steuerlich ausgewirkt hätten, können hingegen nicht mehr berücksichtigt werden.