Welche Beträge kann ich als Vorsteuern abziehen?
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Welche Beträge kann ich als Vorsteuern abziehen?.


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Welche Beträge kann ich als Vorsteuern abziehen?

Sie können als Unternehmer insbesondere folgende Vorsteuerbeträge abziehen:

 

  • die in ordnungsgemäßen (vgl. dazu die Frage „Welche Angaben müssen meine Rechnungen enthalten ?“) Rechnungen gesondert ausgewiesene Steuer für Leistungen, die von anderen Unternehmern für Ihr Unternehmen ausgeführt worden sind
  • die entrichtete Einfuhrumsatzsteuer
  • die Steuer für den innergemeinschaftlichen Erwerb
  • die Steuer, die Sie anstelle des leistenden Unternehmers als Leistungsempfänger schulden.

 

Zu beachten ist, dass nur Vorsteuerbeträge abzugsfähig sind, die nach dem deutschen Umsatzsteuergesetz geschuldet werden. Unternehmer, die mit ausländischen Vorsteuerbeträgen belastet werden, können sich wegen einer eventuellen Vergütung an den Staat wenden, der die Steuer erhoben hat. Eine Übersicht der zentral zuständigen ausländischen Behörden und entsprechende Anträge für die Vergütung der Umsatzsteuer finden Sie im Internetauftritt des Bundeszentralamtes für Steuern.